Allgemeine Mietbedingungen
§ 1. Geltung
(1) Nachstehende Bedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen workofart und deren Kunden (im Folgenden: Mieter).
(2) Etwaige Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
(3) Soweit die Bedingungen des Mieters abweichende Bestimmungen enthalten, wird diesen hiermit widersprochen.
§ 2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsänderungen
(1) Unsere Angebote und Auskünfte auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail, per Fax oder per Post) zustande.
(3) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 3. Preise
Für die Aktualität der veröffentlichten Preisangaben wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich ist der gemäß Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Preis bereits enthalten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
(1) Mit der Auftragsbestätigung erhält der Mieter eine Aufforderung zur Zahlung des Gesambetrages. Diese ist bis spätestens eine Woche vor Beginn der Mietzeit zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
(2) Wir sind berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern, bis der Gesamtbetrag vollständig auf unserem Konto eingegangen ist. Durch Zahlungsverzögerung entstehende Mehrkosten oder Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
(3) Etwaige Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche werden nachgefordert. Wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt sind, können wir ebenfalls Nachforderungen stellen.
§ 5. Mietzeit und verspätete Rückgabe
(1) Die Mietsache wird dem Mieter für die Dauer von 7 Tagen zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Mietzeit kann sie ab 08:00 Uhr bei uns abgeholt werden. Auf Wunsch des Mieters erfolgt auch eine Versendung nach Maßgabe des § 11. Zum Ende der Mietzeit ist die Mietsache bis spätestens 18:00 Uhr an uns zurückzugeben. Maßgeblich ist der Empfang der Mietsache durch uns.
(2) Empfangen wir die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, stellen wir dem Mieter für jeden Tag der verspäteten Rückgabe 25 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierten Schadensersatzanspruch in Rechnung, es sei denn der Mieter weist uns nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Schäden vor.
§ 6. Muster
Auf Anfrage versenden wir kostenpflichtig Muster zu gesondert vereinbarten Preisen. Unwesentliche Abweichungen der Mietsache in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit zum vorgelegten Muster stellen keinen Sachmangel dar.
§ 7. Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht des Mieters, Sachmangel
(1) Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf seinen vertragsgerechten Zustand zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns vor Ingebrauchnahme und versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung unter Bezeichnung des behaupteten Mangels schriftlich anzuzeigen. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige gilt die Mietsache als mangelfrei.
(2) Die Mietsache ist zum vertraglich vereinbarten Zweck gebrauchstauglich. Dem Mieter ist bekannt, dass sie mehrfach eingesetzt wird und daher weder neu noch frei von Beeinträchtigungen ist. Unwesentliche Abweichungen der Mietsachen in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit stellen keinen Sachmangel dar.
§ 8. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Diebstahls oder eines sonstigen Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter uns den Sachverhalt unverzüglich schriftlich, vorab mündlich, detailliert zu melden. Außerdem hat er bei der zuständigen Polizeibehörde eine formgültige Anzeige zu erstatten. Wir weisen darauf hin, dass die Verletzung dieser Pflichten zur persönlichen Haftung des Mieters führen kann.
(2) Schäden und Verluste an der Mietsache hat der Mieter zu ersetzen, soweit sie während der Mietzeit eingetreten sind. Die Ersatzpflicht des Mieters betrifft insbesondere die Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache. Ist die Mietsache nicht mehr einsetzbar, trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung und wenn diese nicht mehr möglich ist, die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie unseren Gewinnausfall.
(3) Der Mieter hat uns eine Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
(4) Nach Rückgabe wird die Mietsache unverzüglich von uns untersucht. Stellen wir hierbei Schäden oder Verluste an der Mietsache fest, teilen wir dies dem Mieter im Rahmen eines schriftlichen Protokolls mit. Zugleich geben wir ihm Gelegenheit, unsere Feststellungen innerhalb einer angemessenen Frist bei uns vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dem Mieter ist bekannt, dass wir unsere Mietsachen rasch weitervermieten und daher auf eine schnelle Klärung von Problemen angewiesen sind. Kommt der Mieter unserer Aufforderung auf Überprüfung nicht fristgemäß nach und äußert er sich nicht substantiell zu unserem Protokoll, gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit unseres Protokolls.
§ 9. Rücktritt
(1) Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist kostenfrei möglich, wenn er uns spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mietzeit schriftlich zugegangen ist (Posteingang). Ist uns der Rücktritt spätestens eine Woche vor Beginn der Mietzeit zugegangen, sind 50 % und danach 100 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz zu zahlen, es sei denn der Mieter weist uns nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des Rücktritts wird eine bereits geleistete Zahlung unter Abzug unserer Ersatzansprüche erstattet.
(2) Wir behalten uns vor, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter den angeforderten Gesamtbetrag nicht fristgemäß gezahlt hat oder wenn er die Annahme der Mietsache verweigert. In diesen Fällen ist der Mieter nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz zur Zahlung von 100 % des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Mietsache aus unvorhergesehenen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht geliefert werden kann. In diesem Fall wird die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
§ 10. Reinigung und ungenutzte Mietsache
(1) Die Reinigung der Mietsache erfolgt durch uns. Die Kosten für eine normale Reinigung sind in unseren Preisen enthalten. Sind die Hussen stark verschmutzt, wird ein Entgelt von 5,00 Euro pro Stück erhoben. Ist die Reinigung nicht mehr möglich, bei Beschädigungen (Brandloch) oder Verlust der Ware wird der Kaufpreis in Rechnung gestellt.
(2) Für ungenutzte und gereinigte Mietsachen erfolgt keine Gutschrift.
§ 11. Transportkosten und Versendungsrisiko
Der Mieter trägt die Transportkosten und das Versendungsrisiko. Versendungsverzögerungen bzw. Verhinderungen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
§ 12. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffende Daten, auf elektronischen Medien gespeichert werden. Wir sichern die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
§ 13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz und Salvatorische Klausel
(1) Die Durchführung des Rechtsgeschäfts unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
(2) Gegenüber Unternehmern wird Syrgenstein als Erfüllungsort vereinbart.
(3) Gegenüber Unternehmern wird Dillingen a. d. Donau Gerichtsstand vereinbart.
§ 14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl uneingeschränkt in Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich verwirklicht.
§ 15. Widerrufsrechte für Verbraucher
Sofern der Mieter Verbraucher und der Vertrag durch ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, steht dem Mieter ein Widerrufsrecht zu.
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Widerrufsbelehrung
Sie können
Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Wiederrufsfrist
genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
workofart,
Christiane Steck, Bauerngasse 17, 89428 Syrgenstein
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren.
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